Arbeitsrecht - Abmahnung

Die Abmahnung

Im Arbeitsrecht ist die Abmahnung ein gebräuchliches Mittel, um Arbeitnehmer auf ein gravierendes Fehlverhalten hinzuweisen. Abmahnungen sind aber auch für jeden anderen Bereich zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche anwendbar. Große Signifikanz hat die Abmahnung im gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere im Wettbewerbsrecht und im Urheberrecht.

 

Eine außerordentliche Kündigung (fristlose Entlassung) setzt meist eine Abmahnung voraus.

Eine Abmahnung sollte überlegt und nicht unbegründet ausgesprochen werden. Einem Arbeitnehmer muss mit einer Abmahnung Gelegenheit gegeben werden, sein Fehlverhalten zu erkennen und Wiederholungen auszuschließen.

Sinn der Abmahnung im Arbeitsrecht

Der Arbeitgeber missbilligt mit einer Abmahnung eine Pflichtverletzung oder einen Verstoß gegen den Arbeitsvertrag von Seiten des Arbeitnehmers. In der Regel sind eine oder mehrere Abmahnungen auch Grundlage für eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung.

Inhalt einer Abmahnung

Da eine Abmahnung in vielen Fällen im Zusammenhang mit einer Kündigungsschutzklage vor Gericht Bestand haben muss, sollten einige Punkte beachtet werden. In der Praxis werden oft aus Unkenntnis fehlerhafte oder unvollständige Abmahnungen ausgestellt, die keine rechtliche Wirkung erzielen. Es kann erforderlich sein, die zulässigen Formulierungen aufgrund der sich ändernden Gesetzeslage anzupassen.

Eine arbeitsrechtliche Abmahnung muss die zur Ermahnung führenden Gründe genau beschreiben und darlegen. Der Arbeitnehmer soll eindeutig und unmissverständlich erkennen können, was genau ihm zum Vorwurf gemacht wird. Der Abmahnende muss bei der Vorlage der Abmahnung eindeutig aufzeigen, dass er nicht mehr gewillt ist, die beanstandeten Verhaltensweisen in Zukunft zu tolerieren. Für den Wiederholungsfall wird eine Kündigung angedroht.

Abmahnung  

Die Abmahnung ist also eine „rote Karte“ für ein pflichtwidriges Verhalten und sollte erst genommen werden. Oft ist eine Abmahnung die Vorstufe zu einer Kündigung; egal ob diese Ihnen gerechtfertigt erscheint oder unter dem Deckmantel einer Pflichtverletzung mit ungerechtfertigten Begründungen aufgrund anderer betriebswirtschaftlicher Aspekte ausgesprochen wird.

Abmahnung wegen mehrerer Verstöße

Eine Abmahnung kann auch mehrere Verstöße und Beanstandungen enthalten. Jeder einzelne Verstoß sollte dann detailliert genannt und die beanstandete Pflichtverletzung mit dem Hinweis der Nichtduldung und der Konsequenz aufgeführt werden. Wenn sich in der so genannten Sammelabmahnung aber nur ein einziger Vorwurf als unberechtigt erweist, ist die ganze Sammelabmahnung wirkungslos.

Form und Formulierung einer Abmahnung

Eine Abmahnung ist grundsätzlich nicht formgebunden; sie kann also auch mündlich erfolgen. Jedoch ist dem Arbeitgeber die schriftliche Abmahnung dringend anzuraten, um unnötige Beweisschwierigkeiten in einem möglichen späteren Prozess zu vermeiden.

Bei der Frage „wie schreibe ich eine Abmahnung“ steht so manche Vorlage und so manches Muster im Internet als Beispiel und als Vorlage zum Download zur Verfügung. Doch die beste Vorlage zum Schreiben einer Abmahnung nützt nur wenig, wenn wesentliche Bestandteile fehlen, und somit die Gültigkeit der Abmahnung in Frage gestellt wird. Wie bereits oben beschrieben, gehören die Gründe der Vertragsverletzung (z.B. Verspätung oder unentschuldigtes Fehlen), als auch die angedrohte Folge (die Kündigung) zum Inhalt einer Abmahnung. Die schriftliche Abmahnung wird Bestandteil der Personalakte.

Pauschale Formulierungen wie „Abmahnung wegen Unzuverlässigkeit“ sind nicht zulässig und somit rechtsunwirksam.

Reaktion auf eine Abmahnung

Sollte eine Abmahnung unberechtigt erscheinen oder ist der Arbeitnehmer mit der Abmahnung nicht einverstanden, weil die Vorwürfe des Arbeitgebers nicht zutreffen oder nicht ausreichend schwer sind, um eine Abmahnung zu begründen, kann er vor einem Arbeitsgericht auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte klagen. Die Möglichkeiten einer Gegendarstellung oder der Abmahnung zu widersprechen sollten wahrgenommen werden, denn der Gang vor das Arbeitsgericht zeigt nicht immer den gewünschten Erfolg. Wer kann, sollte sich also gütlich einigen.

Abmahnung Widerspruch

Ein Widerspruch muss in angemessener Frist erfolgen. Eine Gegendarstellung zur Abmahnung muss der Personalakte fortfolgend zur Abmahnung beigefügt werden. Erhebt die Gegendarstellung Anspruch auf Entfernung der ungerechtfertigten Abmahnung aus der Personalakte und wird diesem Wunsch nicht nachgekommen, kann im Zuge eines Arbeitsrechtsstreits dieser Sachverhalt geklärt werden. Über die Kosten eines solchen Verfahrens informieren Sie sich bitte schon im Vorfeld bei Ihrem Rechtsbeistand und gegebenenfalls bei Ihrer Rechtsschutz-Versicherung. Auch kann durch staatliche Zuschüsse (Prozesskostenhilfe gem. §§ 114 ff. ZPO) so ein Verfahren für Sie kostenlos sein.

Gründe für eine Abmahnung

Einer Abmahnung können verschiedene auslösende Faktoren zugrunde liegen:
• Missachtung von Weisungen der Vorgesetzten
• Ausübung einer nicht genehmigten Nebentätigkeit
• Mangelhafte Erledigung von übertragenen Aufgaben
• Tätlichkeiten gegen Kollegen oder Vorgesetzte
• Unentschuldigtes Fehlen
• Wiederholte Unpünktlichkeit
• Fehlende Krankmeldung oder Vortäuschung einer Krankheit
• Rauchen oder Alkoholgenuss trotz Verbot u.v.m.

Ungerechtfertigte Abmahnung

Nicht alles, was einem als Unternehmer nicht gefällt, rechtfertigt die Abmahnung als Appell zur Einhaltung bestehender Normen. Auch sollte eine ungerechtfertigte Abmahnung keinesfalls als Instrument zur Aushebelung eventuell bestehender Kündigungsfristen und des Kündigungsschutzes genutzt werden. Eine Abmahnung kann durch den Betriebsrat mitbestimmungspflichtig sein und dessen Zustimmung erfordern. Auch für den Auszubildenden (Azubi) können oft andere Bestimmungen und Gesetze zum Arbeitsrecht Gültigkeit haben. Informieren Sie sich möglichst im Vorfeld und in Abstimmung mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, um eine ungültige Abmahnung, welche für Sie als Arbeitgeber kostenpflichtig sein kann, zu vermeiden.

TIPP für Arbeitnehmer bei Abmahnung: Nehmen Sie eine Abmahnung ernst und richten Sie in Zukunft Ihr Verhalten nach den gegebenen und geforderten Normen.

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