Güteverhandlung

In Kündigungsschutzprozessen wird als erstes ein Termin für eine Güteverhandlung festgesetzt, um eine gütliche Einigung herbeizuführen. Der Termin muss laut § 61a, Abs. 2 ArbG innerhalb von zwei Wochen nach der Klageerhebung erfolgen. In den meisten Fällen wird das persönliche Erscheinen beider Parteien angeordnet.

Eine Güteverhandlung endet oftmals mit einem Vergleich. Sollte allerdings keine Einigung erzielt werden, müssen die Parteien eine erneute Stellungnahme zum Streitgegenstand abgeben. Dabei müssen bestimmte Fristen gewahrt werden.

In den meisten Fällen werden die strittigen Verhandlungen dann Monate später vor der Kammer des Arbeitsgerichts ausgetragen.

Erklärungen zu wichtigen Begriffen aus dem Arbeitsrecht

AbfindungInteressenausgleichQualitätsmanagement
AbmahnungJob-SharingRufbereitschaft
ArbeitspapiereJob-SplittingRuhezeit
BehinderteJubiläumszuwendungSabbatical
BerufsausbildungKrankheitSchriftform
BetriebsratKurzarbeitSexuelle Belästigung
CoachingKündigungSozialplanabfindung
DirektionsrechtKündigungsschutzklageTarifvertrag
DruckkündigungLeiharbeitsverhältnisTeilkündigung
EhegattenverhältnisLeistungsschwächeTeilzeitarbeit
EinstellungsgesprächLohnfortzahlungÜberstundenvergütung
ElternzeitLohnpfändungUnkündbarkeitsvereinbarung
ErmahnungMobbingUrlaub
GleichbehandlungNebentätigkeitUrlaubsabgeltung
GratifikationÖffnungsklauselUrlaubsgeld
GüteverhandlungOutplacementVerjährungsfrist
Haftung des ArbeitgebersOutsourcingWeiterbeschäftigungsanspruch
Haftung des ArbeitnehmersPersonalakteZahlungsklage
HeimarbeitPersonalrabattZeugnis
InsolvenzgeldProbezeitZurückbehalterecht
InsourcingQualifiziertes Zeugnis 

Tipp Güteverhandlung - Einen Rechtsanwalt aufsuchen

Grundlage des Handelns sollte immer eine gute Rechtsberatung sein. Nicht jedes Urteil ist für den Außenstehenden auch nachvollziehbar. Informieren Sie sich deshalb vorab bei geeigneten Stellen.

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