Insourcing

Insourcing bezeichnet die Übernahme von bisher fremden Leistungen in die eigene Geschäftstätigkeit eines Unternehmens. Ein Beispiel für Insourcing ist die Produktion von Gütern, welche im Vorfeld vom Unternehmen eingekauft wurden. In einem solchen Fall handelt es sich um eine Betriebsänderung.

Der Arbeitgeber ist bei solchen Maßnahmen des Insourcing in der Pflicht sich mit dem Betriebsrat zu beraten. Gemeinsam muss ein Konzept für die bevorstehende Betriebsänderung erstellt werden. Das Ziel dabei ist, dass die bei einer Betriebsänderung entstehenden Nachteile für die Arbeitnehmer so gering wie möglich gehalten werden. Die Einigung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat wird auch als Interessenausgleich bezeichnet.

Erklärungen zu wichtigen Begriffen aus dem Arbeitsrecht

AbfindungInteressenausgleichQualitätsmanagement
AbmahnungJob-SharingRufbereitschaft
ArbeitspapiereJob-SplittingRuhezeit
BehinderteJubiläumszuwendungSabbatical
BerufsausbildungKrankheitSchriftform
BetriebsratKurzarbeitSexuelle Belästigung
CoachingKündigungSozialplanabfindung
DirektionsrechtKündigungsschutzklageTarifvertrag
DruckkündigungLeiharbeitsverhältnisTeilkündigung
EhegattenverhältnisLeistungsschwächeTeilzeitarbeit
EinstellungsgesprächLohnfortzahlungÜberstundenvergütung
ElternzeitLohnpfändungUnkündbarkeitsvereinbarung
ErmahnungMobbingUrlaub
GleichbehandlungNebentätigkeitUrlaubsabgeltung
GratifikationÖffnungsklauselUrlaubsgeld
GüteverhandlungOutplacementVerjährungsfrist
Haftung des ArbeitgebersOutsourcingWeiterbeschäftigungsanspruch
Haftung des ArbeitnehmersPersonalakteZahlungsklage
HeimarbeitPersonalrabattZeugnis
InsolvenzgeldProbezeitZurückbehalterecht
InsourcingQualifiziertes Zeugnis 

Tipp - Einen Rechtsanwalt aufsuchen

Grundlage des Handelns sollte immer eine gute Rechtsberatung sein. Nicht jedes Urteil ist für den Außenstehenden auch nachvollziehbar. Informieren Sie sich deshalb vorab bei geeigneten Stellen.

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