Job-Splitting
Bei einem Job-Splitting wird ein Vollzeitarbeitsverhältnis in dabei zwei voneinander unabhängige rechtliche Teilzeitarbeitsverhältnisse aufgeteilt.
Die betreffenden Arbeitnehmer können bei einem Job-Splitting ihre Arbeitszeit nicht selbst bestimmen. Die anfallenden Arbeiten werden von den Arbeitnehmern in ihrem Zeitabschnitt in Eigenverantwortung erledigt.
Erklärungen zu wichtigen Begriffen aus dem Arbeitsrecht
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Tipp - Einen Rechtsanwalt aufsuchen
Grundlage des Handelns sollte immer eine gute Rechtsberatung sein. Nicht jedes Urteil ist für den Außenstehenden auch nachvollziehbar. Informieren Sie sich deshalb vorab bei geeigneten Stellen.
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