Jubiläumszuwendungen

Der Anspruch auf Jubiläumszuwendungen ist nicht gesetzlich geregelt. In den meisten Fällen sind Bestimmungen zur Jubiläumszuwendung in den tarifvertraglichen Regelungen, Betriebsvereinbarungen oder auch in einzelvertraglichen Absprachen festgelegt.

Seit dem 1. Januar 1999 sind die zusätzlichen Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer in manchen Fällen steuerpflichtig. Dies betrifft unter anderem Jubiläumszuwendungen bei einem Arbeitnehmerjubiläum oder Geschäftsjubiläum, wenn dabei der Betrag von 150,00 Euro überschritten wird.

Erklärungen zu wichtigen Begriffen aus dem Arbeitsrecht

AbfindungInteressenausgleichQualitätsmanagement
AbmahnungJob-SharingRufbereitschaft
ArbeitspapiereJob-SplittingRuhezeit
BehinderteJubiläumszuwendungSabbatical
BerufsausbildungKrankheitSchriftform
BetriebsratKurzarbeitSexuelle Belästigung
CoachingKündigungSozialplanabfindung
DirektionsrechtKündigungsschutzklageTarifvertrag
DruckkündigungLeiharbeitsverhältnisTeilkündigung
EhegattenverhältnisLeistungsschwächeTeilzeitarbeit
EinstellungsgesprächLohnfortzahlungÜberstundenvergütung
ElternzeitLohnpfändungUnkündbarkeitsvereinbarung
ErmahnungMobbingUrlaub
GleichbehandlungNebentätigkeitUrlaubsabgeltung
GratifikationÖffnungsklauselUrlaubsgeld
GüteverhandlungOutplacementVerjährungsfrist
Haftung des ArbeitgebersOutsourcingWeiterbeschäftigungsanspruch
Haftung des ArbeitnehmersPersonalakteZahlungsklage
HeimarbeitPersonalrabattZeugnis
InsolvenzgeldProbezeitZurückbehalterecht
InsourcingQualifiziertes Zeugnis 

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