Leiharbeitsverhältnis
Bei einem Leiharbeitsverhältnis stellt ein Unternehmen seine eigenen Arbeitskräfte anderen Unternehmen zur Verfügung. Dabei erhält das Unternehmen für die Arbeitsleistung der Arbeitnehmer ein Arbeitsentgelt.
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Erfolgt eine gewerbsmäßige Überlassung der Arbeitskräfte im rahmen der Leiharbeit an Unternehmen, dann ist dazu die Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit notwendig.
Erklärungen zu wichtigen Begriffen aus dem Arbeitsrecht
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