Outplacement

Der Begriff Outplacement ist in der Personalwirtschaft gängig. Unter Outplacement ist die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu verstehen. Der betreffende Arbeitnehmer erhält bei einer Neuorientierung im Beruf die Unterstützung seines bisherigen Arbeitgebers. Teilweise ist dieser Vorgang auch unter der Bezeichnung Newplacement oder Replacement bekannt.

Das Ziel dieses Vorgangs ist eine reibungslose Trennung zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erreichen, also ohne jegliche Konflikte.

Outplacement stammt ursprünglich aus den USA. In Deutschland ist es momentan noch nicht wirklich in Anwendung. Allerdings bieten zunehmend Unternehmen eine so genannte Outplacement-Beratung für die Arbeitnehmer an.

Erklärungen zu wichtigen Begriffen aus dem Arbeitsrecht

AbfindungInteressenausgleichQualitätsmanagement
AbmahnungJob-SharingRufbereitschaft
ArbeitspapiereJob-SplittingRuhezeit
BehinderteJubiläumszuwendungSabbatical
BerufsausbildungKrankheitSchriftform
BetriebsratKurzarbeitSexuelle Belästigung
CoachingKündigungSozialplanabfindung
DirektionsrechtKündigungsschutzklageTarifvertrag
DruckkündigungLeiharbeitsverhältnisTeilkündigung
EhegattenverhältnisLeistungsschwächeTeilzeitarbeit
EinstellungsgesprächLohnfortzahlungÜberstundenvergütung
ElternzeitLohnpfändungUnkündbarkeitsvereinbarung
ErmahnungMobbingUrlaub
GleichbehandlungNebentätigkeitUrlaubsabgeltung
GratifikationÖffnungsklauselUrlaubsgeld
GüteverhandlungOutplacementVerjährungsfrist
Haftung des ArbeitgebersOutsourcingWeiterbeschäftigungsanspruch
Haftung des ArbeitnehmersPersonalakteZahlungsklage
HeimarbeitPersonalrabattZeugnis
InsolvenzgeldProbezeitZurückbehalterecht
InsourcingQualifiziertes Zeugnis 

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