Probezeit
Die Probezeit wird beim Abschluss eines Arbeitsverhältnisses festgelegt. Sie wird meist im Arbeitsvertrag festgeschrieben.
Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber und auch vom Arbeitnehmer gekündigt werden. Dabei muss die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen eingehalten werden.
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Die Probezeit kann von unterschiedlicher Dauer sein. Bei einer normalen und einfachen Tätigkeit beträgt sie meist drei Monate und bei einer höherwertigen Tätigkeit bis zu sechs Monate.
Erklärungen zu wichtigen Begriffen aus dem Arbeitsrecht
Tipp - Einen Rechtsanwalt aufsuchen
Grundlage des Handelns sollte immer eine gute Rechtsberatung sein. Nicht jedes Urteil ist für den Außenstehenden auch nachvollziehbar. Informieren Sie sich deshalb vorab bei geeigneten Stellen.
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