Qualifiziertes Zeugnis

Im Gegensatz zu einem einfachen Arbeitszeugnis, wo der betreffende Arbeitgeber lediglich die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses festhalten muss, ist in einem qualifizierten Zeugnis auch die Führung und Leistung des betreffenden Arbeitnehmers zu beurteilen. Laut § 630 BGB und auch § 109 GewO ist der Arbeitnehmer berechtigt, selbst zu entscheiden, ob er ein einfaches Arbeitszeugnis oder qualifiziertes Zeugnis vom Arbeitgeber benötigt. In einem qualifizierten Zeugnis muss eine korrekte Tätigkeitsbeschreibung enthalten sein.

Natürlich steigert ein entsprechend qualifiziertes Zeugnis die Bewerbungschancen des Arbeitnehmers.

Erklärungen zu wichtigen Begriffen aus dem Arbeitsrecht

AbfindungInteressenausgleichQualitätsmanagement
AbmahnungJob-SharingRufbereitschaft
ArbeitspapiereJob-SplittingRuhezeit
BehinderteJubiläumszuwendungSabbatical
BerufsausbildungKrankheitSchriftform
BetriebsratKurzarbeitSexuelle Belästigung
CoachingKündigungSozialplanabfindung
DirektionsrechtKündigungsschutzklageTarifvertrag
DruckkündigungLeiharbeitsverhältnisTeilkündigung
EhegattenverhältnisLeistungsschwächeTeilzeitarbeit
EinstellungsgesprächLohnfortzahlungÜberstundenvergütung
ElternzeitLohnpfändungUnkündbarkeitsvereinbarung
ErmahnungMobbingUrlaub
GleichbehandlungNebentätigkeitUrlaubsabgeltung
GratifikationÖffnungsklauselUrlaubsgeld
GüteverhandlungOutplacementVerjährungsfrist
Haftung des ArbeitgebersOutsourcingWeiterbeschäftigungsanspruch
Haftung des ArbeitnehmersPersonalakteZahlungsklage
HeimarbeitPersonalrabattZeugnis
InsolvenzgeldProbezeitZurückbehalterecht
InsourcingQualifiziertes Zeugnis 

Tipp - Einen Rechtsanwalt aufsuchen

Grundlage des Handelns sollte immer eine gute Rechtsberatung sein. Nicht jedes Urteil ist für den Außenstehenden auch nachvollziehbar. Informieren Sie sich deshalb vorab bei geeigneten Stellen.

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