Überstundenvergütung

Überstunden bezeichnet die Zeit, um welche die übliche festgelegte Arbeitszeit überschritten wird. In der Regel erhält der Arbeitnehmer eine erhöhte Überstundenvergütung.

Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit seine bestehenden Ansprüche zur Überstundenvergütung auch gerichtlich durchzusetzen. Allerdings ist eine Klage vor Gericht nur erfolgreich, wenn der Arbeitnehmer auch detaillierte Angaben zu den geleisteten Überstunden machen kann. Dazu sind Ausführungen notwendig, an welchem Tag und welche Zeit er über die übliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat und somit Anspruch für die Überstundenvergütung erworben hat. Weiterhin muss der Arbeitnehmer beweisen, dass die Mehrarbeitszeit auch vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt und auch geduldet wurde.

Laut dem Bundesarbeitsgericht erreicht dabei eine normale Vorlage von Monatsjournalen nicht aus. Empfehlenswert ist eine ordentliche Dokumentation durch den Arbeitnehmer über die geleisteten Überstunden. Nach Möglichkeit sollte er diese dann noch vom Arbeitgeber abzeichnen lassen.

Erklärungen zu wichtigen Begriffen aus dem Arbeitsrecht

AbfindungInteressenausgleichQualitätsmanagement
AbmahnungJob-SharingRufbereitschaft
ArbeitspapiereJob-SplittingRuhezeit
BehinderteJubiläumszuwendungSabbatical
BerufsausbildungKrankheitSchriftform
BetriebsratKurzarbeitSexuelle Belästigung
CoachingKündigungSozialplanabfindung
DirektionsrechtKündigungsschutzklageTarifvertrag
DruckkündigungLeiharbeitsverhältnisTeilkündigung
EhegattenverhältnisLeistungsschwächeTeilzeitarbeit
EinstellungsgesprächLohnfortzahlungÜberstundenvergütung
ElternzeitLohnpfändungUnkündbarkeitsvereinbarung
ErmahnungMobbingUrlaub
GleichbehandlungNebentätigkeitUrlaubsabgeltung
GratifikationÖffnungsklauselUrlaubsgeld
GüteverhandlungOutplacementVerjährungsfrist
Haftung des ArbeitgebersOutsourcingWeiterbeschäftigungsanspruch
Haftung des ArbeitnehmersPersonalakteZahlungsklage
HeimarbeitPersonalrabattZeugnis
InsolvenzgeldProbezeitZurückbehalterecht
InsourcingQualifiziertes Zeugnis 

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