Urlaub

Der gesetzliche Mindesturlaub für erwachsene Arbeitnehmer beträgt 24 Werktage, dabei werden Samstage mit eingerechnet.

Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen.

Ebenfalls einen Anspruch auf den gesetzlich bezahlten Mindesturlaub haben Teilzeitbeschäftigte.

Erklärungen zu wichtigen Begriffen aus dem Arbeitsrecht

AbfindungInteressenausgleichQualitätsmanagement
AbmahnungJob-SharingRufbereitschaft
ArbeitspapiereJob-SplittingRuhezeit
BehinderteJubiläumszuwendungSabbatical
BerufsausbildungKrankheitSchriftform
BetriebsratKurzarbeitSexuelle Belästigung
CoachingKündigungSozialplanabfindung
DirektionsrechtKündigungsschutzklageTarifvertrag
DruckkündigungLeiharbeitsverhältnisTeilkündigung
EhegattenverhältnisLeistungsschwächeTeilzeitarbeit
EinstellungsgesprächLohnfortzahlungÜberstundenvergütung
ElternzeitLohnpfändungUnkündbarkeitsvereinbarung
ErmahnungMobbingUrlaub
GleichbehandlungNebentätigkeitUrlaubsabgeltung
GratifikationÖffnungsklauselUrlaubsgeld
GüteverhandlungOutplacementVerjährungsfrist
Haftung des ArbeitgebersOutsourcingWeiterbeschäftigungsanspruch
Haftung des ArbeitnehmersPersonalakteZahlungsklage
HeimarbeitPersonalrabattZeugnis
InsolvenzgeldProbezeitZurückbehalterecht
InsourcingQualifiziertes Zeugnis 

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