Verjährungsfrist
Seit dem 1. Januar 2002 verjähren vertragliche und gesetzliche Ansprüche nach einer Frist von 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Jahresende, in dem Jahr der Anspruch entstand.
Erklärungen zu wichtigen Begriffen aus dem Arbeitsrecht
Tipp - Einen Rechtsanwalt aufsuchen
Grundlage des Handelns sollte immer eine gute Rechtsberatung sein. Nicht jedes Urteil ist für den Außenstehenden auch nachvollziehbar. Informieren Sie sich deshalb vorab bei geeigneten Stellen.
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