Zurückbehalterecht

Bei der Nichteinhaltung der vertraglich festgelegten Pflichten durch den Arbeitgeber besteht für den Arbeitnehmer das Recht, dass er vorübergehend seine Arbeitsleistungen dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung stellt. In einem solchen Fall übt der Arbeitnehmer dann sein allgemeines Zurückbehalterecht aus.

 

Ein Beispiel dafür wäre, wenn der Arbeitgeber sich nicht an die Arbeitsschutzvorschriften hält oder er mit der Zahlung des Arbeitsentgeltes im Rückstand ist.

Allerdings muss der Arbeitnehmer beachten, dass er nicht das Recht besitzt, bei geringfügigen Lohnrückständen seine Arbeitsleistung dem Arbeitgeber gegenüber zu verweigern.

Das gilt ebenfalls bei einer kurzfristigen Verzögerung der Lohnzahlung.

Übt der Arbeitnehmer zu Recht sein Zurückbehalterecht aus, dann ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, dem Arbeitnehmer zu kündigen. Eine außerordentliche und auch ordentliche Kündigung sind in diesem Fall unzulässig. Allerdings ist der Arbeitnehmer gut beraten, wenn er bereits im Vorfeld der Arbeitsverweigerung dies seinem Arbeitgeber mitteilt. Sonst kann der Arbeitgeber das Fernbleiben von der Arbeit durch den Arbeitnehmer leicht als unentschuldigtes Fehlen werten. Dann wäre wiederum der Arbeitgeber berechtigt, das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer zu kündigen.

Erklärungen zu wichtigen Begriffen aus dem Arbeitsrecht

AbfindungInteressenausgleichQualitätsmanagement
AbmahnungJob-SharingRufbereitschaft
ArbeitspapiereJob-SplittingRuhezeit
BehinderteJubiläumszuwendungSabbatical
BerufsausbildungKrankheitSchriftform
BetriebsratKurzarbeitSexuelle Belästigung
CoachingKündigungSozialplanabfindung
DirektionsrechtKündigungsschutzklageTarifvertrag
DruckkündigungLeiharbeitsverhältnisTeilkündigung
EhegattenverhältnisLeistungsschwächeTeilzeitarbeit
EinstellungsgesprächLohnfortzahlungÜberstundenvergütung
ElternzeitLohnpfändungUnkündbarkeitsvereinbarung
ErmahnungMobbingUrlaub
GleichbehandlungNebentätigkeitUrlaubsabgeltung
GratifikationÖffnungsklauselUrlaubsgeld
GüteverhandlungOutplacementVerjährungsfrist
Haftung des ArbeitgebersOutsourcingWeiterbeschäftigungsanspruch
Haftung des ArbeitnehmersPersonalakteZahlungsklage
HeimarbeitPersonalrabattZeugnis
InsolvenzgeldProbezeitZurückbehalterecht
InsourcingQualifiziertes Zeugnis 

Tipp Zurückbehalterecht - Einen Rechtsanwalt aufsuchen

Grundlage des Handelns sollte immer eine gute Rechtsberatung sein. Nicht jedes Urteil ist für den Außenstehenden auch nachvollziehbar. Informieren Sie sich deshalb vorab bei geeigneten Stellen.

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