Kündigung

Ob Arbeitsrechtsverhältnis, Krankenkasse, Mietvertrag, Lebensversicherung oder Festgeld; eine Kündigung kommt in sehr vielen Bereichen vor und ist immer die einseitige Beendigung eines bestehenden Vertragsverhältnisses.

 

Im Arbeitsleben wird in den meisten Fällen die Kündigung den Arbeitnehmer treffen, nämlich dann, wenn sich ein Arbeitgeber von einem Mitarbeiter trennen möchte. Andererseits gibt es aber auch genügend Gründe, selbst ein Arbeitsrechtsverhältnis zu beenden.

So vielseitig wie die Kündigungsgründe, so zahlreich sind die zur Kündigung und zum Kündigungsschutz zugehörigen Gesetze. Informieren Sie sich deshalb vorab über zutreffende Regelungen für Ihren speziellen Fall!

Kündigung durch den Arbeitnehmer

„Ciao – Chef!“ Wenn man diese Worte sprechen will, sollte eine neue Anstellung bereits vertraglich vereinbart und somit der zukünftige Weg geebnet sein, oder, was allerdings in den wenigsten Fällen passieren wird, Fortuna hat das Füllhorn über Sie entleert. Natürlich gibt es auch andere Gründe, wie zum Beispiel ein Umzug, welche die Eigenkündigung rechtfertigen und oftmals erforderlich machen.

Egal aus welchen Gründen ein Arbeitnehmer eine Kündigung ausspricht, dabei sind immer einige Punkte zu beachten, um keine Nachteile aus der Eigenkündigung zu erhalten. Denn bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer wird für die Zahlung des Arbeitslosengeldes in der Regel eine Sperre verhängt. Einschränkungen dabei gibt es, wenn man aus gesundheitlichen Gründen kündigt.
Außerdem gehen die beim bisherigen Arbeitgeber eventuell erworbenen Ansprüche auf Zahlung einer Abfindung oder andere Gratifikationen oft verloren. Möglich ist auch, dass der Arbeitgeber von Ihnen eine Rückzahlung von Ausbildungsleistungen oder Fortbildungskosten fordert. Analysieren Sie deshalb alle Vor- und Nachteile einer Kündigung umfassend.

Kündigung  

Tipp zum Thema Kündigung

Geht eine Kündigung vom Arbeitnehmer aus, so sollte man sich den Empfang quittieren lassen oder für einen anderen geeigneten Nachweis über den Erhalt der Kündigung sorgen. Das Einschreiben mit Rückschein ist eine gebräuchliche Art, die Kündigung mit entsprechendem Empfangsnachweis an den Arbeitgeber zu senden.

Kündigung durch den Arbeitgeber

Die Kündigung durch den Arbeitgeber kann als ordentliche Kündigung (betriebsbedingte Kündigung oder Kündigung in der Probezeit) sowie als außerordentliche Kündigung (fristlose Kündigung) erfolgen. Für jede Art der Kündigung müssen laut Arbeitsrecht verschiedene Bedingungen erfüllt sein und Regelungen und Gesetze eingehalten werden. Eine Kündigung sollte immer auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Da die Fülle der Gesetze und Bestimmungen bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses sehr groß und von einem Laien oft nur schwer überschaubar ist, kann die Hilfe eines Rechtsanwalts (Fachanwalt für Arbeitsrecht) oft recht erfolgreich sein, wenn Zweifel oder Unklarheiten an der Rechtmäßigkeit der Kündigung bestehen. Gerade bei einer außerordentlichen Kündigung (verhaltensbedingte Kündigung) sollten alle Möglichkeiten der Revision genutzt werden.
Auch andere Umstände, wie eine Kündigung während der Krankheit, die Kündigung in der Elternzeit oder die Kündigung in der Schwangerschaft könnten Gründe für eine Kündigungsschutzklage vonseiten des Arbeitnehmers sein.

Die Unterstützung durch einen Rechtanwalt ist aber dabei in fast jedem Fall und für beide Vertragsparteien anzuraten, da Sozialgerichte nicht nur nach Beweislage, sondern in der Regel auch arbeitnehmerfreundlich urteilen.

Wie schreibe ich eine Kündigung?

Der Beendigung eines Arbeitsrechtsverhältnisses geht ein Kündigungsschreiben voraus. Wie das Wort schon sagt: Schreiben. Eine Kündigung ist nach § 623 BGB immer schriftlich zu verfassen. Wer selbst eine Kündigung schreiben möchte, kann auf zahlreiche Muster und Vorlagen im Internet zurückgreifen. So ein Vordruck für einen Musterbrief zur Kündigung sollte aber nicht pauschal übernommen werden, sondern nur als Hilfe bei der Formulierung dienen. Die spezifischen Regelungen zum bestehenden Arbeitsvertrag sollten ins Musterschreiben eingearbeitet beziehungsweise in diesem genauestens berücksichtigt werden. Jede Partei sollte sich vor dem Schreiben einer Kündigung über eventuelle Rechtsfolgen im Klaren sein. Insbesondere sollte auf Vereinbarungen zum Urlaubsanspruch und zur Kündigungsfrist geachtet werden. Soll eine fristgerechte Kündigung erfolgen, ist es möglich, dass neben den Vereinbarungen aus dem Arbeitsvertrag die Bestimmungen aus einem eventuell bestehenden Tarifvertrag greifen. Diese Regelungen können sehr unterschiedlich sein. Jeder Einzelfall sollte genauestens überprüft werden, um einen späteren Rechtsstreit zu vermeiden.

Tipp: Hinsichtlich der Wirksamkeit einer Kündigung werden formale Voraussetzungen gefordert, die das Interesse der Vertragspartner an einer Verlässlichkeit vertraglicher Beziehungen angemessen berücksichtigen sollen. Suchen Sie im Zweifelsfall einen Anwalt für Arbeitsrecht oder einen Rechtsanwalt auf, der in arbeitsrechtlichen Fragen sein Tätigkeitsfeld hat.

Fazit: Kündigung oder Aufhebungsvertrag? Bevor man eine Kündigung ausspricht, sollte man prüfen, ob eine einvernehmliche Trennung über einen Aufhebungsvertrag zu erreichen ist.

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